100% Vollgas für
Deine Rechte
Kennst Du Deine Ansprüche nach einem Verkehrsunfall? Wir mit Sicherheit!
Deine Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall
"Wenn der erste Schreck überwunden ist, fragen sich viele: Welche Ansprüche habe ich überhaupt nach einem unverschuldeten Unfall? Ziemlich viele kann ich Dir sagen. Nicht nur das Recht auf einen Mietwagen und Schmerzensgeld steht Dir zu. Bei einem Haftpflichtschaden werden Dir auch die Kosten für ein Kfz Gutachten erstattet. Also, hol Dir als Unfallopfer Hilfe und übergib die Schadensabwicklung in Heldenhände, die alles für Dich rausholen."
1. Eigener unabhängiger Kfz-Gutachter
Als Geschädigter hast Du Anspruch auf einen eigenen Kfz-Sachverständigen
Der Versicherer des Unfallgegners wird einen Sachverständigen festlegen wollen. Dieser ist – logischer Weise – daran interessiert im Sinne seines Arbeitgebers zu handeln und die Kosten möglichst gering zu halten. Sollte also der Schaden des Unfalls oberhalb der Bagatellschadengrenze (750 Euro) liegen, beauftrage selber einen unabhängigen Kfz Gutachter, der in DEINEM Sinne handelt. Schadenspositionen wie der merkantile Minderwert oder die Nutzungsausfallentschädigung werden dann in jedem Fall bedacht!
2. Du hast die Wahl: Ersatzwagen oder Bares
Dir steht Geld für die Zeit des Nutzungsausfalls zu
Wenn Du Dich nach Deinem Verkehrsunfall gegen einen Mietwagen entscheidest, steht Dir für die Reparaturdauer eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Dieses komplizierte Wort besagt, dass Du für die Zeit, in der Du Dein Fahrzeug nicht benutzen kannst, Anspruch auf Entschädigung hast. Diese Schadensposition kannst Du Dir entweder auszahlen lassen oder aber in Form eines Ersatzwagens beanspruchen. Für einen besseren Überblick, gibt es die Nutzungsausfalltabelle.
Heldenwissen: In § 249 ist in Absatz 2 des BGB geregelt, dass Dir der Schadenseratz entweder in Geldform oder auch in Reparaturleistung zusteht.
3. Bleibe mobil, auch ohne Dein Auto
Mit einem kostenlosen Mietwagen fährst Du ganz einfach weiter
Nach Deinen unverschuldeten Unfall steht Dein Auto in der Werkstatt und Du ohne fahrbaren Untersatz da. Ist der s.g. Nutzungswille (z.B. Arbeitsweg) erfüllt, hast Du Anspruch auf einen Mietwagen. Dem Unfallopfer werden die Mietwagenkosten vollumfänglich erstattet. Klar, Du darfst Dir keinen Lamborghini aussuchen, wenn Du einen Opel Astra fährst. Die Wahl sollte "verhältnismäßig" ausfallen. Denn die Schadenminderungspflicht besagt, dass man die Kosten so gering wie möglich halten sollte.
Gerne vermittelt Dir das Sachverständigenbüro Schmidt einen entsprechenden Ersatzwagen.
4. Du wurdest verletzt?
Beim Personenschaden steht Dir Schmerzensgeld zu
Ein Unfall ist natürlich immer großer Mist, aber wenn zu dem Blechschaden auch noch Personenschaden hinzukommt, ist der Ärger noch viel größer. Doch es gibt eine Entschädigung für die Verletzungen oder Schmerzen, die Du erlitten hast – das Schmerzensgeld. Der Schmerzensgeldanspruch hängt von der Schwere der Verletzung ab. Je leichter die Verletzung, desto geringer fällt das Schmerzensgeld aus. Wichtig ist der Nachweis durch ein Attest.
Auch hier gilt: setze auf fachkompetente Beratung, die Deine Ansprüche als Unfallopfer detailliert kennt.
5. Rechtliche Hilfe
Keine Angst vor hohen Anwaltskosten!
In vielen Fällen kann man bei einem unverschuldeten Unfall auf einen Rechtsanwalt verzichten. Versierte Gutachter wissen genau, worauf es ankommt und wo rechtlicher Beistand besser wäre. Sollte es dennoch vor Gericht gehen, steht Dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aus dem Netzwerk des Sachverständigenbüros Schmidt zur Seite. Die Versicherung des Unfallgegner muss auch für diese Kosten aufkommen.
Du siehst: alles halb so schlimm, wenn man den richtigen Partner an seiner Seite weiß.
Ihr Kfz Gutachter Schmidt für Sie im Einsatz
Dein Held für eine schnelle & unkomplizierte Schadensprüfung
Gerne klären wir Dich über Deine Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall auf. Anruf genügt – Hilfe naht. Wir übernehmen die komplette Schadensabwicklung inkl. der Kommunikation mit der Versicherung.