Merkantile Wertminderung

950 Euro Wertminderung im Beispielfall: Rechne mit Super Sven!

Merkantile Wertminderung: ein wichtiges Thema bei der Schadensregulierung. Als unabhängiger Kfz Gutachter kämpft Super Sven an Deiner Seite entschlossen gegen kürzungsfreudige Autoversicherer. Du hattest einen unverschuldeten Autounfall und vermutest hohe Reparaturkosten? Das ist ein neuer Fall für mich! Aus der Tatsache, dass es sich nun um einen Unfallwagen handelt, leiten sich umfassende Schadenersatzansprüche ab.

Hier ist der Held, den Du nach einem Verkehrsunfall brauchst!

Als Alltagsheld hilft Dir Kfz Gutachter Sven Schmidt mit einem unabhängigen Unfallgutachten entschlossen für Deine Gerechtigkeit zu kämpfen. Schadenersatz für merkantile Wertminderung steht Dir zu, da ein verunfalltes Fahrzeug weniger wert ist, trotz fachmännischer Reparatur.

Je neuer der Wagen und höher die Reparaturkosten sind, desto wichtiger wird merkantile Wertminderung bei der Schadensabwicklung.

„Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen“. (Erich Kästner)

Definition merkantile Wertminderung (Minderwert)

So heldenhaft und fachmännisch die Reparatur eines Unfallautos auch ist: Oberhalb der Bagatellschadensgrenze (= Reparaturkosten von mehr als 750 Euro) wird der Wagen nicht mehr als unfallfrei gelten und daher weniger wert sein. Für diesen Wertverlust sind Unfallopfer zu entschädigen. Mit einem Schadengutachten lässt sich merkantile Wertminderung vom Autoversicherer einfordern.

Heldenhafter Durchblick: Das Wichtigste zur merkantilen Wertminderung

  • Die Grundlagen für die merkantile Wertminderung gehen auf ein BGH Urteil aus dem Jahr 1958 zurück. Unfallfahrzeuge erzielen geringere Verkaufspreise: Für diesen Wertverlust ist eine Entschädigung fällig.
  • Von merkantiler Wertminderung ist auszugehen, wenn es sich nicht mehr um einen oberflächlichen Bagatellschaden wie Kratzer handelt.
  • Für die Berechnung des merkantilen Minderwertes gibt es keine einheitliche Formel. Das Ergebnis setzt ein Kfz-Sachverständiger in seinem Schadengutachten fest.
  • Je neuer ein Unfallauto ist und je höher die Reparaturkosten, desto wichtiger sind Schadenersatzansprüche für merkantile Wertminderung.
  • Schadenersatz für Minderwert gibt es nur bei einem Haftpflichtschaden, nicht aber als Versicherungsleistung bei einem Kaskoschaden (z. B. Wildunfall).
Kfz Gutachter Schmidt

Häufige Fragen zur merkantilen Wertminderung: Das sagt Super Sven!

Gebrauchtwagen oder Neuwagen: großer Unterschied bei der Wertminderung!

Als Grundregel solltest Du wissen, dass der merkantile Minderwert bei Neufahrzeugen vor allem im ersten Betriebsjahr in Abhängigkeit von den Reparaturkosten am höchsten ist. Ohnehin ist im ersten Betriebsjahr der Verlust im Vergleich zum Neupreis prozentual am größten. Hintergrund ist die Differenz zwischen dem Verkehrswert des unfallfreien Neuwagens sowie dem Wert des Unfallfahrzeugs. Je älter ein Fahrzeug ist, desto niedriger fällt die merkantile Wertminderung aus. Ein Blechschaden (z. B. am Heckblech) fällt mit abnehmendem Fahrzeugwert nicht mehr so stark ins kalkulatorische Gewicht.

Ein ungleicher Kampf für DEINE Rechte? Hilfe naht!

Du fährst einen Neuwagen und hattest einen unverschuldeten Unfall? Dann ist es mit Blick auf den anzunehmenden Minderwert keine gute Idee, sich auf das gegnerische Versicherungsmanagement einzulassen. Super Sven kämpft aus neutraler Position für Deine Ansprüche, der gegnerische Versicherungssachverständige kämpft für die Kostenminimierung seiner Versicherungsgesellschaft.

Super erklärt: Die merkantile Wertminderung und die Steuer

Sind bei der merkantilen Wertminderung brutto oder netto Beträge anzugeben? Prinzipiell handelt es sich bei der merkantilen Wertminderung um eine fiktive Rechengröße, die durch die Gutachterexpertise aussagekräftig hergeleitet wird. Laut Rechtsprechung ist die merkantile Wertminderung steuerneutral, da kein Leistungsaustausch vorliegt. Insofern sind üblicherweise Nettobeträge zu berücksichtigen, da keine Umsatzsteuer anfällt. 

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Super hingeschaut: Die merkantile Wertminderung beim Kauf / Verkauf des Autos

Falls es sich um ein verunfalltes Fahrzeug handelt und dieser weit mehr als nur einen Bagatellschaden aufwies, darf man beim Kauf oder Verkauf nicht verschweigen. Es herrscht Offenbarungspflicht, da es um eine wesentliche vertragliche Beschaffenheit geht. Ist ein Fahrzeug nicht mehr unfallfrei, muss darüber aufgeklärt werden.

Hintergrund ist, dass ein Unfallfahrzeug weniger wert ist und Interessenten sich bei zwei vergleichbaren Fahrzeugen meistens gegen den Unfallwagen entscheiden würden. Wer in dieser Hinsicht getäuscht wird, darf vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises als Schadenersatz einfordern.

Ist das Fahrzeug unfallfrei? Super Sven kennt die Antwort …

Im Zweifelsfall solltest Du Dich vor dem (Ver)kauf an das Gutachterbüro von Sven Schmidt wenden: Der Experte weiß und sieht mehr, sodass Du eine fundierte Entscheidung treffen kannst.

Beispiel für die Berechnung des merkantilen Minderwertes:

Nehmen wir an, Du hattest mit Deinem Audi A5 einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Das Fahrzeug ist 10 Monate alt und die Reparaturkosten betragen 3.800 Euro laut erstelltem Sachverständigengutachten.

FahrzeugAudi A5
Alter10 Monate
Reparaturkosten3.800 Euro
Merkantile Wertminderung (Faustformel)950 Euro

Nach der Faustformel für den merkantilen Minderwert sind im ersten Betriebsjahr 25 % der minderwerterheblichen Reparaturkosten anzusetzen. Näherungsweise ergäbe sich für diesen Unfallschaden ein merkantiler Minderwert von 950 Euro. Vor Gericht können Richter auch eine Schätzung für den merkantilen Minderwert vornehmen.

Das ist nur ein Beispiel: Es kann um wesentlich mehr gehen

Mit der Faustformel soll hier nur eine schematische Betrachtung erfolgen. Je nach Region und Schadensbild wird ein unabhängiger Gutachter alle Aspekte wie Marktrelevanz, Korrekturfaktoren, Marktveränderungen oder eine Alterskorrektur berücksichtigen, um merkantilen Minderwert in angemessener Höhe durchsetzen zu können.

Dennoch: Dieses Beispiel verdeutlicht als Orientierung, dass bei Neufahrzeugen mit hohen Reparaturkosten von einer hohen Summe an Schadenersatz für merkantilen Minderwert auszugehen ist. In markengebundenen Werkstätten ist mit höheren Lohnkosten zu rechnen.

In diesen Fällen erhältst Du KEINE merkantile Wertminderung

Grundsätzlich nützen Dir auch gutachtliche Superkräfte nichts, wenn Du das Unfallfahrzeug direkt nach dem Unfall nicht instandgesetzt verkaufst (vergl. hierzu ein Urteil des Landgerichts Duisburg aus dem Jahr 2014). Bei der Schätzung des Zeitwerts wird die Höhe des merkantilen Minderwerts bereits berücksichtigt.

Auch kannst Du keinen Minderwert geltend machen, wenn es sich in Deinem Fall ’nur‘ um einen Bagatellschaden handelt und die Reparaturkosten für oberflächliche Kratzer bzw. Blechschäden deutlich unter 750 Euro liegen. In diesem Schadensszenario gilt der Wagen weiterhin als unfallfrei, sodass es keine Basis für merkantile Wertminderung gibt.

Allerdings sind im Einzelfall immer die genauen Umstände zu würdigen und an der Bagatellschadensgrenze kannst Du mit einem Alltagshelden wie Sven Schmidt alle Optionen prüfen. Er wird auch prüfen, ob es sich bei Kratzern oder Dellen wirklich um einen Schaden unterhalb der Bagatellgrenze handelt.

Diese Faktoren machen merkantile Wertminderung unwahrscheinlich(er)

Zu hohe Laufleistung/Betriebsleistung

Ab einer Laufleistung von deutlich mehr als 100.000 Kilometern weigern sich viele Autoversicherungen, für merkantilen Minderwert Schadenersatz zu leisten. Allerdings hat der BGH noch keine endgültige Kilometergrenze gezogen, sodass immer eine Einzelfallprüfung notwendig ist.

Unfallwagen ist zu alt

Ab einem Alter des Fahrzeugs von 5 Jahren kann es schwer werden, merkantile Wertminderung in voller Höhe einzufordern. Nicht wenige Haftpflichtversicherer argumentieren damit, eine Reparatur führe bei älteren Fahrzeugen eher zu einer Wertsteigerung. Hintergrund ist, dass der Fahrzeugwert prozentual bereits stark gesunken ist.

Vorschäden / Altschäden

Falls das Auto bereits erhebliche Vorschäden oder unreparierte Altschäden aufwies, können Versicherer merkantile Wertminderung ablehnen.

Bei Sonderfahrzeugen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich

Ob ein Sonderfahrzeug einen merkantilen Minderwert aufweisen kann, muss ein erfahrener Sachverständiger im Einzelfall prüfen.

Totalschaden

Übersteigen die Reparaturkosten laut Schadensgutachten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 %, ist keine merkantile Wertminderung vorgesehen. Eine Instandsetzung des Schadens ist keine Option mehr, die Abrechnung erfolgt auf Totalschadenbasis: Geschädigte erhalten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert als Versicherungsleistung. Für den Wiederbeschaffungswert berücksichtigt der Sachverständige sämtlichen Wiederbeschaffungsaufwand.

Super differenziert: merkantile Wertminderung bei diesen Fahrzeugen

Leasingfahrzeuge:

Bei einem Unfallschaden am Leasingwagen stehen Schadenersatzansprüche dem Leasinggeber als Eigentümer zu. Du müsstest als Leasingnehmer den Schaden unverzüglich melden, das weitere Vorgehen ist vertraglich genau geregelt. Mit einer Gap-Versicherung bist Du für Unfälle mit einem Leasingfahrzeug bestens geschützt. Leasinggeber werden den Schadensumfang sehr genau bestimmen lassen wollen.

Merkantiler Minderwert bei Motorrädern

Ein BVSK-Wertminderungsmodell wurde auch für Motorräder und Motorroller vorgestellt, sodass auch bei diesen Fahrzeugen grundsätzlich von merkantilen Wertminderung nach einem Unfallereignis auszugehen ist. Ein auch auf Motorräder spezialisierter Gutachter kann die Schadenersatzansprüche aussagekräftig beziffern. Fachliche Expertise ist absolut notwendig, um die Eigenarten der Reparaturtechnik richtig würdigen zu können.

Merkantile Wertminderung beim Wohnmobil / Wohnwagen

Generell ist die Wertminderung von Wohnmobilen gerade im ersten Betriebsjahr zu berücksichtigen. Da es sich um ein Sonderfahrzeug handelt, ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Nutze bei einem unverschuldeten Unfall mit dem Wohnmobil auch Dein Recht, einen erfahrenen Anwalt einschalten zu können. Er wird alle Ansprüche prüfen.

Super übersichtlich: Methoden zur Berechnung der merkantilen Wertminderung

Beachte, dass Dein Gutachter für alle Formeln die notwendigen Parameter herleiten wird und insbesondere das Alter des Fahrzeugs und die Reparaturkosten einbeziehen wird. Insofern sind diese Berechnungsmethoden nur die mathematische Basis für eine fundierte Einschätzung, die der Sachverständige im Gutachten schriftlich fixieren wird. Im Einzelfall kommt es immer auch auf den regionalen Gebrauchtwagenmarkt und Gerichtsurteile als Rahmen für eine aussagekräftige Berechnung der Wertminderung an.

Diese Faktoren werden bei der Ermittlung der merkantilen Wertminderung berücksichtigt

Merkantile Wertminderung: Übersicht der gängigsten Berechnungsmethoden

Faustformel

Für die ersten 4 Betriebsjahre werden Prozentsätze für die minderwerterheblichen Reparaturkosten angeführt (25 % in Jahr 1, dann 20 %, 15 % und 10 % im vierten Jahr). So lässt sich der Minderwert anhand der Reparaturkosten näherungsweise bestimmen. Alle anderen Berechnungsmethoden gehen deutlich tiefer in Details und liefern exaktere Ergebnisse.

Ruhkopf & Sahm: bedeutendste Methode für die merkantile Wertminderung

Sehr häufig wenden Schadengutachten diese Methode für die merkantile Wertminderung an, zumal der BGH sie explizit empfiehlt. Die Formel für den merkantilen Minderwert lautet (Veräußerungswert + Reparaturkosten) * Xr ÷ 100. Der Gutachter wird alle relevanten Parameter herleiten, indem er das Fahrzeugalter und etwaige Vorschäden berücksichtigt.

Merkantile Wertminderung nach Halbgewachs

Die Besonderheit dieser Rechenmethode ist die Festlegung einer Obergrenze für den merkantilen Minderwert. Ab einem Fahrzeugalter von 72 Monaten sieht dieses Modell keine merkantile Wertminderung mehr vor. Berücksichtigt werden Paramater wie Gesamtreparaturkosten, Arbeitskosten / Arbeitslohn, Materialkosten, ehemaliger Neupreis / Listenpreis, Fahrzeugalter und der Veräußerungswert vor dem Unfall.

Hamburger Modell

Dieses Modell geht auf einen Fall vor Gericht in der Hansestadt zurück. Bei diesem regional begrenzten Modell finden die Parameter Reparaturkosten und Betriebsleistung Berücksichtigung. Bei mehr als 100.000 km Laufleistung wird nicht mehr von Wertminderung ausgegangen. Viele der hier aufgelisteten Berechnungsmethoden machen ähnliche Angaben zur Laufleistung.

Bremer Formel für merkantilen Minderwert

Diese Berechnungsmethode für die merkantile Wertminderung lehnt sich an Ruhkopf / Sahm und Halbgewachs an. Es ist deutlich einfacher gehalten, da lediglich das Fahrzeugalter und die Reparaturkosten berücksichtigt werden.

Kasseler Modell als Berechnungsmodell

Diese Methode wird nur regional verwendet. Sie lehnt sich sehr stark an das Modell von Ruhkopf und Sahm an.

Beschlüsse des 13. Deutschen Verkehrsgerichtstages

Dieses Modell des Verkehrsgerichtstages ist nie wirklich zur Anwendung gekommen. Experten kritisieren, dass zentrale Details zu vage gehalten sind. So ist nicht klar, was ein erheblicher Schaden ist.

BVSK-Wertminderungsmodell

Dieses Modell stellt einen Vereinheitlichungsversuch des Fachverbandes dar. Die hier neu zu berücksichtigenden Faktoren wie Marktgängigkeit, Schadensintensität und Vorschaden K-Faktor zeigen, wie unverzichtbar die Sachverständigenexpertise bei einem Fahrzeugschaden ist.

Marktrelevanz- und Faktorenmethode für Minderwert nach Zeisberg

Bei dieser Faktorenmethode handelt es sich um die neueste, computergestützte Berechnungsmethode, mit der Zeisberg technische Entwicklungen bei der Ermittlung des merkantilen Minderwertes berücksichtigen möchte. Mit Blick auf die Parameter für die Berechnung sind Parallelen zum BVSK-Wertminderungsmodell zu finden. Diese Methode wird von Prüforganisationen wie der DEKRA genutzt, um merkantilen Minderwert wegen eines Schadens zu berechnen.

Merkantiler Minderwert nach Noelke

Hierbei handelt es sich um eine rechnerische Anlehnung an Ruhkopf / Sahm und Halbgewachs, wobei diese für die Herleitung von merkantilem Minderwert sehr selten zum Einsatz kommt.

Fazit: Setze auf Super Sven im Kampf für Deine merkantile Wertminderung

Du hast jetzt viele Formeln und Parameter wie Neupreis, Zeitwert und Alterskorrektur im Kopf und das Gefühl, den Überblick verloren zu haben? Keine Angst! Du musst Dich nicht mit den ganzen Modellen und Formeln für den Minderwert rumschlagen. Sven Schmidt wird als Alltagsheld an Deiner Seite die Schadensregulierung ganzheitlich managen und einen angemessenen Wert für die merkantile Wertminderung berechnen. Seine Erfahrung, sein Fachwissen und seine gutachterliche Superkraft werden ein belastbares Ergebnis hervorbringen.

Sven gegen den Versicherungsgoliat: Diese Rechnung geht auf!

Mit Super Sven bzw. den Superkräften seines Sachverständigenbüros an Deiner Seite wird der Kampf gegen die Versicherung des Schadenverursachers für Dich maximal entspannt. Von einem Kampf ist auszugehen, da viele Kfz-Versicherer ungerne zahlen. Daher ist es wichtig, dass das Gutachternetzwerk rund um Sven Schmidt für Deine Schadenersatzansprüche auf merkantile Wertminderung kämpft. Mehr als 17 Jahre Erfahrung in der Regulierungspraxis mit Kfz-Versicherern, 24/7 Einsatzbereitschaft, TÜV-Zertifizierung und die Qualifikation eines Kfz-Techniker-Meisters zeigen Dir, dass Du bei uns nicht nur in puncto merkantile Wertminderung in SUPER Händen bist – völlig unabhängig vom Schadensszenario.

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