Nutzungsausfallentschädigung

Durchschnittlich 65 Euro Nutzungsaus­fallentschädigung pro Tag: Nutze heldenhafte Hilfe!

Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen? Vor dieser Entscheidung stehst Du als Geschädigter nach einem Unfall: Ist das Fahrzeug nach dem Crash nicht mehr fahrbereit, bist Du für diesen Nutzungsausfall während der Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu entschädigen. Durch den Schaden am Auto bist Du an der Nutzung gehindert. Bist Du nicht der Unfallverursacher, hast Du umfassende Rechte.

Alternativ zur Nutzungsausfallentschädigung kannst Du Dich für die Reparaturdauer laut Schadengutachten für einen Mietwagen entscheiden. Hier findest Du einen heldenhaften Wegweiser für Deinen Anspruch auf Entschädigung!

Kfz Gutachter Schmidt

Auf zur Nutzungsaus­fallentschädigung mit Super Sven als Alltagsheld!

Ein scheinbar superschweres Wort wie NUTZUNGSAUSFALLENTSCHÄDIGUNG verlangt nach heldenhaftem Kfz-Sachverstand: Hier hast Du ihn mit Sven Schmidt in personifizierter, unfallanalytischer Form gefunden.

Greife direkt nach dem Crash zum Smartphone, um am Unfallort oder zeitnah professionelle Hilfe zu erhalten. Ein blitzschnell erstelltes Schadensgutachten wird die Basis zur Abrechnung der Nutzungsentschädigung sein. Die Nutzungsausfallentschädigung ist nur ein Anspruch, den Du nach einem unverschuldeten Unfall als Geschädigter durchsetzen kann.

Mit einem Superhelden an Deiner Seite wird es ein Leichtes sein, alle Deine Rechte durchzusetzen.

Definition Nutzungs­ausfallentschädigung

Ist ein Unfallfahrzeug nicht fahrbereit und zur Reparatur in der Werkstatt, hast Du für diese fehlende Verfügbarkeit (= Nutzwert) Anspruch auf Entschädigung. Für den Zeitraum der Reparatur in einer Werkstatt steht Dir eine Nutzungsausfallentschädigung zu, deren Höhe von der Fahrzeugklasse abhängt. Hintergrund ist, dass Fahrzeuge einen geldwerten Vermögensbestandteil darstellen. Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit sind Voraussetzung für diese Schadensersatzleistung. Alternativ kannst Du ein vergleichbares Auto als Mietwagen nutzen.

Das Wichtigste zur Nutzungsaus­fallentschädigung in heldenhafter Kürze:

  • Nach einem unverschuldeten Unfall zählt die Nutzungsausfallentschädigung als Alternative zum Mietwagen zu Deinen Schadensersatzansprüchen.
  • Unfallopfer sind für die entgangene Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs zu entschädigen.
  • Finanziell betrachtet ist die Nutzungsausfallentschädigung attraktiver als ein Mietwagen. Bei unklarer Schuldfrage ist Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall vorzuziehen.
  • Die Fahrzeugklasse, das Alter und die im Gutachten festgelegte Reparaturdauer sind maßgeblich für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung (vergl. PKW-Gruppe in der Tabelle).
  • Jeder Fahrzeugklasse wird in der Nutzungsausfalltabelle (Eurotaxschwacke) ein Tageswert zwischen 23 und 175 Euro zugeordnet (der durchschnittliche Wert liegt bei 65 Euro).

Häufig gestellte Fragen zur Nutzungs­aus­fallent­schädigung: Das sagt Super Sven!

Nutzungsausfalltabelle (Schwacke): Berechnung der Nutzungs­ausfall­entschädigung

Ein Alltagsheld wie Kfz Gutachter Sven Schmidt hat die Mission, Kunden in nicht selbst verschuldeter Not zu unterstützen. Er setzt sich kompromisslos für Deine Rechte ein. Eines davon ist die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall.

Verzichte im Schadensfall nicht auf gutachterlicher Superkräfte

Sobald Du Dich nach dem unverschuldeten Autounfall an Sven Schmidt wendest, wird er seine gutachterlichen Superkräfte für Deinen Nutzungsausfall einsetzen. Ab dem Unfallzeitpunkt bis zum Ende der Reparatur des Autos steht Dir eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn Du Dich gegen einen Mietwagen als Ersatz entscheidest.

Damit kannst Du als Geschädigter rechnen!

Basis für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung ist die Nutzungsausfalltabelle nach Küppersbusch, Sanden und Danner: Diese ordnet mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle in 11 Gruppen ein, denen für den Nutzungsausfall ein Tagessatz von 23 Euro für Kleinstwagen bis hin zu 175 Euro für gehobene Fahrzeuge zugeordnet wird.

Bitte konkreter: Repräsentatives Beispiel für die Nutzungsausfallentschädigung gefällig?

Ein VW Golf (1.5 TSI mit 110 kW, Comfortline) als häufiges Beispiel wird der Klasse E zugeordnet, was einem Tageswert von 43 Euro entspricht. Beträgt die gesamte unfallbedingte Nutzungsausfallzeit 10 Tage, ergibt sich daraus eine stolze Summe von 430 Euro. Auf diese Summe willst Du sicher nicht verzichten! Daher ist es keine gute Idee, sich auf den gegnerischen Versicherungsgutachter einzulassen: Er wird kürzen wollen, wo er nur kann ...

Nutzungsausfallentschädigung am Beispiel: VW Golf (1.5 TSI mit 110 kW, Comfortline)

Nutzungsausfallzeit10 Tage
Höhe der Entschädigung43 Euro
Anspruch Nutzungsausfallentschädigung430 Euro

Tipp vom Kfz-Gutachter oder: Was Dir ein Superheld raten würde

Nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig, wobei ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten von Sven Schmidt überzeugende Superkräfte für Dich als Geschädigten entfalten kann! In diesem Szenario ist es besser, sich für eine Nutzungsausfallentschädigung zu entscheiden. Wird Dir eine Teilschuld zugesprochen, würde der gewährte Nutzungsausfall nur entsprechend gekürzt. Im Falle der Anmietung eines Ersatzwagens hingegen müsstest Du Mietwagenkosten gemäß Quote aktiv tragen.

Voraussetzungen für die Nutzungsaus­fallent­schädigung?

Um nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall eine Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen, müssen diese beiden Kriterien erfüllt sein (keine Angst, mit heldenhaftem Kfz-Sachverstand an Deiner Seite klappt das problemlos):

Nutzungsmöglichkeit:

Du müsstest das Auto nach dem Unfall tatsächlich nutzen können. Liegst Du mit Verletzungen im Krankenhaus und könntest gar nicht am Steuer sitzen, ist eine Nutzungsausfallentschädigung in diesem Fall nicht durchsetzbar: die Nutzungsmöglichkeit fehlt.

Bei einem Personenschaden wäre ohnehin Schmerzensgeld je nach Verletzung die finanziell lohnendere Variante. Einen Kfz-Superhelden wie Sven Schmidt erkennst Du spätestens hier an seinem Netzwerk: Fachanwälte werden Dich bei Bedarf sofort auf Kosten der gegnerischen Versicherung beraten. Das hört sich doch nach einem guten Drehbuch an, findest Du nicht?

Nutzungswille darlegen:

Du musst „beweisen“, dass Du das Auto im Lebensalltag nutzt. Der täglich zurückgelegte Arbeitsweg kann ausreichen, um einen Nutzungswillen zu belegen. Hier sind wahrlich keine Superkräfte nötig.

Dauer: So lange steht Dir Nutzungsausfall zu

Entscheidend ist, wie lange das Fahrzeug ab dem Unfallzeitpunkt nicht zur Nutzung bereit steht und welche Reparaturdauer im Gutachten festgeschrieben wird. Liegt das Gutachten erst 3 Tage nach dem Crash vor, zählt dieser Zeitraum aber bereits für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung.

Dauer Nutzungsausfall bei Totalschaden: Das zählt!

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden rückt die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs in den Fokus. Hierfür erhältst Du von der gegnerischen Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Ersatzbeschaffung: Keine Reparatur des Unfallschadens mehr möglich

In der Regel bewegt sich die Dauer des Nutzungsausfall bei einem Totalschaden zwischen 14 und 16 Tagen je nach Wiederbeschaffungsdauer. Gerichtsurteile zeigen, dass Du Dir nach der Gutachtenerstellung 1 bis 2 Tage Überlegungszeit nehmen kannst. Diese Überlegungsfrist zählt zum Nutzungsausfall.

Mit heldenhafter Unterstützung kann mehr für Dich drin sein ...

In Einzelfällen kann die Nutzungsausfallentschädigung laut Rechtsprechung deutlich über diesen Zeitrahmen hinausgehen: Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einer Klägerin 26 Tage Nutzungsausfall zugesprochen (vergleich Aktenzeichen 5U 159/13). Das OLG hat damit verdeutlicht, dass es für die Wiederbeschaffungsdauer keinen verbindlichen Richtwert gibt.

Nutzungsausfall beantragen: Mit Super Sven ist alles ganz einfach

Wenn Du nach dem Unfall das Schadensmanagement von Sven Schmidt nutzt, musst Du Dich um nichts kümmern. Du besprichst die Option Nutzungsausfall und der Gutachter wird alles Notwendige bei der Versicherung einleiten.

Nutzungsausfall bei Eigenreparatur: Geht das?

Ja, das ist möglich. Allerdings gibt es erfahrungsgemäß oft Ärger, wenn die tatsächliche Reparaturzeit abweicht. Wer den Schaden selber beheben will, muss sich an den gutachterlichen Zeitplan halten. Auch die Werkstattrechnung bzw. Reparaturkosten laut Gutachten sind einzuhalten. Ein Reparaturnachweis ist zu erbringen. Im Sinne der Schadensminderungspflicht ist es nicht erlaubt, die Dauer des Nutzungsausfalls in die Länge zu ziehen. In manchen Fällen kann eine Notreparatur zur Beschleunigung in Frage kommen.

Nutzungsausfall trotz Mietwagen? Es kommt auf jeden Fall an!

Das Amtsgericht (AG) Schwelm hat ein Urteil (Aktenzeichen 25 C 104/20) gefällt, das für einen Nutzungsausfall trotz Mietwagen spricht. Mittlerweile ist dieses Gerichtsurteil rechtskräftig, da die Kfz-Versicherung auf eine Berufung verzichtet hat. Auch ein Wechsel von Mietwagen auf Nutzungsausfallentschädigung kann im Einzelfall durchsetzbar sein. Für solche Sonderfälle solltest Du auf heldenhaften Rechtssachverstand aus dem Netzwerk von Sven Schmidt bauen.

Zweitwageneinwand oder: Versicherungen wollen sparen!

Mit dem Zweitwageneinwand versuchen Versicherer regelmäßig, an der Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung vorbeizukommen. Wird der Zweitfahrzeug allerdings durch den Ehepartner oder ein Familienmitglied ständig genutzt, muss die Versicherung Nutzungsausfallentschädigung zahlen.

Nutzungsausfall für spezielle Fahrzeuge: Das gilt!

Gibt es auch für ein Motorrad, Roller, Fahrräder, LKWs, Quads oder Wohnwagen / Wohnmobile Nutzungsausfall? Grundsätzlich muss unabhängig von der Fahrzeugart ein Nutzungswille vorliegen. Da dies bei einem Motorrad für tägliche Fahrten zur Arbeit der Fall sein kann, gibt es hierfür eine eigene Nutzungsausfalltabelle.

Kein reines Freizeitfahrzeug? Dann ist eine Ausfallentschädigung möglich!

Werden die genannten Fahrzeuge nur gelegentlich in der Freizeit genutzt, ist nicht mit einer Nutzungsausfallentschädigung laut Tabelle bzw. Gruppe zu rechnen. Fährst Du mit einem Oldtimer nur ab und zu am Wochenende ins Grüne, wird die Durchsetzung der Nutzungsausfallentschädigung schwer. Bei Lastkraftwagen wird es um gewerblichen Nutzungsausfall gehen.

Nutzungsausfall bei gewerblich genutzten Fahrzeugen (Dienstfahrzeug)

Ein konkreter Nutzungsausfallschaden liegt vor, wenn das verunfallte Fahrzeug unmittelbar für die Gewinnerzielung verwendet wurde (z. B. Taxi oder LKW). In diesem Fall ist es möglich, eine Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall geltend zu machen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen Geschädigte den Ertragsausfall sehr konkret beziffern. Andernfalls lassen sich ggf. nur die Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug berücksichtigen.

Bei einer Mischnutzung (privat / gewerblich) wird gequotelt. Um dies zu meistern, ist wieder heldenhafter Rechtssachverstand notwendig: Mit dem Netzwerk von Super Sven bist Du in dieser Hinsicht für viele denkbare Szenarien aufgestellt.

Nutzungsaus­fallent­schädigung bei alten Fahrzeugen: Rechne mit Abzügen!

Ab einem Fahrzeugalter ab 5 Jahren kommt es meistens zu Herabstufungen bei der Nutzungsausfallentschädigung. Es kann sein, dass Dein Fahrzeug um eine PKW-Gruppe herabgesetzt wird und sich so die Auszahlungssumme etwas verringert. Das ist laut Rechtsprechung für ältere Fahrzeuge üblich. Im Einzelfall kommt es aber auf die Laufleistung, den Zustand und die Schadensbemessung des Tatrichters gemäß § 287 ZPO an.

Nutzungs­aus­fall­entschädigung bei einem Wildunfall: Das gilt!

Ein Wildunfall ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung (Kaskoschaden). Insofern kommt eine Nutzungsausfallentschädigung im Regelfall nicht in Betracht. Es sein denn, in Deiner Versicherungspolice ist ein solcher Leistungsumfang enthalten.

Doch keine Nutzungs­ausfallent­schädigung? Dieser Ersatzwagen steht Dir zu!

Du möchtest schnellstmöglich wieder mobil sein? Alles klar, Sven Schmidt wird Dich nicht ausbremsen. Im Gegenteil, er wird die Schadensabwicklung für Dich heldenhaft beschleunigen. Als Mietwagen steht Dir für die Dauer ein vergleichbares Fahrzeug aus derselben Klasse zu. Wegen der Schadenminderungspflicht nicht mehr, aber auch nicht weniger!

Nach Unfall Nutzungs­ausfallent­schädigung erhalten: Sven Schmidts Service kommt wie „geflogen“!

Ein echter Held ist unermüdlich im Einsatz, um für Recht und Ordnung zu sorgen. Insofern kannst Du mit Kfz Gutachter Sven Schmidt immer rechnen, und das schon direkt am Unfallort (100 km Umkreis rund um Meinerzhagen). Via Notfall-Hotline oder WhatsApp ist eine schnelle Kontaktaufnahme möglich. Die Begutachtung kann flexibel erfolgen: Stehen alle objektiv festgestellten Werte fest, wird die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung in Deinem Fall bekannt sein.

Unabhängiges Schadensmanagement mit heldenhaftem Service für Geschädigte

Mehr als 17 Jahre Erfahrung, TÜV-Zertifizierung und unabhängige Gutachten verkörpern genau den heldenhaften Sachverstand, den Du jetzt nach einem unverschuldeten Unfall brauchst: Sven Schmidt verhilft Dir zu Deinen Ansprüchen auf Entschädigung!

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