Unfall was tun als Geschädigter?

Unfall, was tun als Geschädigter? 300 Sekunden für Dein Drehbuch

Es ist kein Film, die Realität konfrontiert Dich mit einem Unfall. Was tun als Geschädigter? Schnell fallen die ‚Masken‘ direkt nach dem Autounfall: Oft wird die objektiv eindeutige Schuld durch den Unfallgegner bestritten. Spätestens jetzt brauchst Du als Geschädigter nach einem Unfall die heldenhafte Unterstützung eines erfahrenen Gutachters. Er wird Dich bei der Beweissicherung unterstützen und Deine Ansprüche mit einem objektiven Schadengutachten beziffern.

„Nicht jeder Held trägt eine Maske. Einige Helden retten den Tag auf einfachste Weise, indem sie einfach für uns da sind.“

(Barry Allen in The Flash)

Eine Maske braucht Super Sven für einen Blechschaden nicht. Außer, er möchte Dich in außergewöhnlichen Situation wie in einer Pandemie noch mehr beschützen!

300 Sekunden Lesezeit hier reichen aus, um Dich über Deine starke Position als Geschädigter nach einem Unfall aufzuklären. Mit diesem Ratgeber wirst Du die passive Opferrolle schnell hinter Dir lassen. Das ist eines Helden würdig!

Heldenhafter Durchblick: Das ist für Geschädigte nach einem Unfall wichtig

  • Zuerst sicherst Du (auch als Geschädigter!) wie ein Superheld die Unfallstelle, rufst bei Bedarf Rettungskräfte und leistest Erste Hilfe.
  • Dann geht es an die Beweissicherung für die Schadensregulierung: Unfallbericht anfertigen, Fotos machen sowie möglichst Zeugen aufnehmen.
  • Hilfe als Geschädigter erwünscht? Du kannst schon am Unfallort Super Sven anrufen.
  • Es ist mehr als ein Bagatellschaden (ca. 750 Euro Reparaturkosten)? Dann steht Dir ein unabhängiges Sachverständigengutachten als Unfallgeschädigter zu.
  • Heldenhaften Bestand kannst Du auch mit einem Anwalt aus dem Gutachternetzwerk nutzen. Bei eigener Unschuld muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen.
Kfz Gutachter Schmidt

Häufige Fragen, die Geschädigte nach einem Unfall haben:

Was tun als Unfallgeschädigter? Gib die Regie in die richtigen Hände

Du fühlst Dich als Geschädigter nach einem Unfall als Opfer? Dieses Gefühl trügt, denn mit heldenhafter Unterstützung sieht die Sache schnell viel besser aus. Als Geschädigter hast Du viele Rechte, nach denen Du nur greifen musst. Wichtig ist es, direkt am Unfallort Beweise zu sichern und das Schadensmanagement in unabhängige Hände zu geben.

Checkliste, geprüft von Super Sven: Was tun nach Unfall als Geschädigter?

  • Ist die Schuldfrage klar und aussagekräftig dokumentiert? Noch am Unfallort die Gutachter-Notfallhotline wählen!
  • Fristgerechte Schadensmeldung als Basis für die Regulierung: Super Sven kümmert sich um alles.
  • Hast Du Klarheit über Deine eigenen Rechte? Mit einem Gutachternetzwerk kannst Du sie durchsetzen.
  • Gegnerischen Versicherungsgutachter ablehnen: Seine Regieanweisungen sind nichts als Kürzungen deiner Ansprüche!

Vorgehen nach einem Unfall: Die wichtigsten Themen

Schadensmeldung bei der Versicherung vornehmen: Welche Frist gilt?

Der Unfallverursacher muss möglichst schnell eine Schadensmeldung vornehmen, damit der Unfall reguliert werden kann. Dafür sind maximal 7 Tage vorgesehen. Super Sven wird sich im Rahmen des ganzheitlichen Schadensmanagements um alles kümmern, Du kannst Dich zurücklehnen. Das ist Realität, keine Science-Fiction!

Muss die eigene Versicherung nach Unfall informiert werden?

Das kann sinnvoll sein, falls eine Teilschuld denkbar ist. Dann würde anhand einer Quote reguliert, die eigene Kaskoversicherung käme ebenfalls ins Spiel. Letztlich handelt es sich beim eigenen Fahrzeug wahrscheinlich um einen Unfallwagen, daher macht die Schadenmeldung Sinn. Schädiger können online oder via Hotline einen Schaden melden. Es liegt Fahrerflucht vor, Du hast aber das Kennzeichen? Dann kannst Du als Geschädigter nach einem Unfall den anderen Versicherungsnehmer bzw. seinen Versicherungsvertrag für die Schadenregulierung via Zentralruf ausfindig machen. Ansonsten solltest Du wegen des Schadens am Auto Anzeige gegen unbekannt stellen.

110: Ein Fall für die Polizei?

Nicht jeder Verkehrsunfall ist ein Fall für die Polizei. Bleibt es bei einem leichten Unfallschaden, kann der Austausch von Daten auch ohne Polizeibeamte erfolgen. Rettungskräfte und Polizei müssen jedoch nach einem Unfall gerufen werden, falls es Verletzte gibt.

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Gutachter beauftragen: Verzichte niemals auf Super Sachverstand!

Unfall, was tun als Geschädigter? Viele wichtige Punkte konntest Du bis hierhin schon abhaken. Dieser Punkt ist aber SUPERWICHTIG, denn er verleiht Dir Heldenkräfte für Deine Rechte. Warum selber die Regulierung auf sich nehmen, wenn Alltagshelden wie Sven Schmidt das gesamte Schadensmanagement übernehmen?

Einen hilfsbereiten Helden sollte niemand ablehnen. Schon gar nicht, wenn auf der anderen Seite eine kürzungsfreudige Versicherungsgesellschaft lauert.

Perfekt vorbereitet: Unfallbericht & Unfallskizze für die Beweissicherung

Helden zeichnen sich dadurch aus, in jeder Situation sofort die richtige Lösung parat zu haben. Sei auch Du ein Held und deponiere zwei Formulare des Europäischen Unfallberichts im Handschuhfach. So stellst Du sicher, nichts Wichtiges bei der Beweisdokumentation zu vergessen und Platz für eine Unfallskizze ist auch vorhanden.

Aufgepasst: Pflichten aller Versicherungsnehmer bzw. Geschädigten

Nach einem Verkehrsunfall sind die Anzeigepflicht (=> Schaden binnen Frist melden) und die Aufklärungspflicht zu beachten. Alle Beteiligten müssen die notwendigen Informationen bereitstellen, um zielfokussierte Schadensaufklärung betreiben zu können. Mit den hier angeführten Informationen und der Superhilfe durch Gutachter Sven Schmidt machst Du automatisch alles richtig.

Das gilt insbesondere für die Schadenminderungspflicht, der zufolge Geschädigte die Kosten nach einem Unfall nicht künstlich in die Höhe treiben dürfen. Was liegt da näher, als mit einem unabhängigen Schadensgutachten und Super Sachverstand auf eine belastbare Basis zu setzen, für die Du kein Prognoserisiko zu tragen hast (falls es zu Abweichungen kommt)?

Vorsicht vor der gegnerischen Versicherung: Held im ‚Schafspelz‘

Er kommt wie gerufen und verspricht Dir den schnellsten und besten Service. Was sich nach einer heldenhaften Unterstützung anhört, hat einen erheblichen Haken: Der Versicherungssachverständige der Gegenseite wird die Regie nicht in Deinem Sinne führen.

Nur wahre Helden garantieren Erfolg

Möchtest Du ein Happy End und Dich wie ein Held trotz Unfall fühlen, solltest Du den gegnerischen Sachverständigen ablehnen: Das ist Dein gutes Recht als Geschädigter nach einem Unfall!

Heldenhafte Hilfe, wenn es kracht! Das leistet Super Sven

Unfall, was tun als Geschädigter? Hier siehst Du (wahrscheinlich zu Deiner großen Überraschung), wie umfassend deine Schadenersatzansprüche nach einem Unfall sind. Super Sven wird Punkt für Punkt in Deinen Fall durchgehen und alle Ansprüche auf Gutachtenbasis seriös ableiten.

Reparaturkosten: So tadellos wie vorher bitte!

Die Autoversicherung des Schadenverursachers muss für die Reparaturkosten aufkommen, bei Neufahrzeugen auch für Stundensätze markengebundener Werkstätten (wegen Garantieansprüchen).

Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhalten Geschädigte nach einem Unfall die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ein Held wie Sven Schmidt kann hierbei manchmal 130 % rausholen und trotz Totalschaden eine Reparatur nach einem Unfall ermöglichen.

Wertminderung trotz Reparatur: Dir steht Ausgleich zu!

Oberhalb der Bagatellschadensgrenze sind Unfallwagen weniger Wert, wofür Du als Geschädigter nach einem Unfall zu entschädigen bist. Hierfür wird ein Gutachter die merkantile Wertminderung nach einem Unfall bestimmen, die die Versicherung des Unfallgegners als Schadenersatz zu leisten hat. Mit einem Kostenvoranschlag für den Schaden am Fahrzeug lässt sich dieser Posten nicht berücksichtigen!

Nutzungsausfall oder Mietwagen: Super Sache!

So heldenhaft der Kfz Gutachter in Hagen oder ganz NRW auch für Dich arbeitet: Je nach Schadensbild wird Dir das Auto für einige Tage nicht zur Verfügung stehen. Auch für diese unfallbedingte Ausfallzeit bist Du zu entschädigen. Entweder mit einer Nutzungsausfallentschädigung oder einem Ersatzwagen. Beides wirst Du auf Gutachtenbasis leicht von der gegnerischen Versicherung einfordern können. Wichtige Informationen zum Thema gibt es im Beitrag zur Nutzungsausfalltabelle.

Gutachterkosten und Rechtsanwalt: Kostenlose Superkräfte hinzuziehen!

Falls Du keine Schuld am Unfallhergang trägst, musst Du weder für den Gutachter, noch für einen Anwalt für Verkehrsrecht Geld bezahlen. Durch eine Abtretungserklärung musst Du nicht Mal in Vorkasse gehen. Die Experten unterstützen Dich und rechnen direkt mit der eintrittspflichtigen Versicherung ab.

Schmerzensgeld bei Personenschaden:

Nicht immer bleibt es nur bei einem Schaden am Unfallfahrzeug: Kam es zu einer Verletzung, kannst Du mit einem zeitnah erstellten Attest Ansprüche auf Schmerzensgeld stellen, wozu Du am besten auf die Erfahrungen eines Fachanwalts setzt. Je nach Fall können auch Heilungskosten, ein Haushaltsführungsschaden oder gewerblicher Verdienstausfall auf Deiner Schadenersatzliste stehen.

Unverschuldeter Unfall: Versicherung zahlt nicht – was nun?

Unfall, was tun als Geschädigter, wenn die Autoversicherung der Gegenseite kürzt oder Leistungen verweigert? Oft kürzen Versicherer bei den Reparaturkosten, indem sie geringere Stundensätze veranschlagen oder UPE-Aufschläge kürzen. Nicht selten wird auch bei der Wertminderung, Verbringungskosten oder Beilackierungskosten gekürzt.

Abgerechnet wird am Ende, zu Deinen Gunsten

Mit heldenhafter Unterstützung an Deiner Seite musst Du Dir über solche Probleme keine Sorgen machen. Du bist mit dem Gutachternetzwerk in leistungsstarken Händen, um sofort eine entschiedene Antwort geben zu können. Widersprüche oder Klagen von Anwälten gegen Versicherungskürzungen sind oft erfolgreich. Versicherungen müssten Kürzungen sehr gut begründen. Mit einem heldenhaften Schadengutachten wirst Du Deine Forderungen sehr seriös und mit Nachdruck durchsetzen können.

Fazit: Ein erfahrener Held hat immer den Überblick

Alleine die Suchanfrage ‚Unfall, was tun als Geschädigter?‘ zeigt, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt. Viele Geschädigte wissen nicht, was zu tun ist und wie umfassend ihre Rechte sind. Wer kennt sich schon mit Unfällen aus? Ganz einfach: Alltagshelden wie Kfz Gutachter Sven Schmidt, die jeden Tag leidenschaftlich für die wirtschaftlichen Interessen ihrer Kund*innen kämpfen.

Mach‘ auch Du trotz Unfall eine Super-Erfahrung!

Nur fliegen kann er (noch) nicht: Mehr als 17 Jahre Berufserfahrungen, 24/7 Einsatzbereitschaft, schnelle Termine und die Fachqualifikation als Kfz-Technikermeister zeigen, dass Du mit Sven Schmidt auf Super Sachverstand für Deine Rechte als Geschädigter nach einem Unfall baust.

Der Held, den ich rief …

Nimm jetzt Kontakt als Geschädigter auf, wenn Du einen Unfall in einem Radius von 100 Kilometern rund um Meinerzhagen hattest. Du kannst auf verschiedenen Wegen Kontakt aufnehmen, auch per WhatsApp.

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